Allgemeine
Teilnahmebedingungen
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Teilnahmebedingungen
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Haftungsausschluß
Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für
alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden,
soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer
erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder
Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen
entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches
Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und
andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung
stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten
Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen,
und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
- beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer,
die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit
dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe)
entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen
oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen,
und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises
- beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche
aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse
bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür,
dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke
nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten
Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe
von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt.
Die Geldbuße wird sofort fällig.
Anmeldung, Nennung
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Nennung an
den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr).
Hierbei sind ausschließlich die Nennvordrucke (Original oder Kopie)
des Veranstalters zu verwenden. Achtung! Ein rechtlicher Anspruch auf
Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit
Übersendung der Teilnahmebestätigung gilt die Anmeldung als
angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur
bei sicher erfolgter Zahlung versandt. Bei Veranstaltungen, die in Kooperation
mehrerer Veranstalter durchgeführt werden, ist die Ausschreibung
des Hauptveranstalters bindend.
Versicherung
Jeder Teilnehmer wird zum Abschluss der von uns angebotenen Haftpflichtversicherung
verpflichtet. Diese deckt die Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit anderer Teilnehmer ab.
Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der
Haftpflichtversicherung. Die Versicherung tritt nicht ein für Schäden,
die aus der unerlaubten Überlassung des Fahrzeuges an nicht angemeldete
Personen resultieren.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen
Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht
in seinem Heimatland stattfindet.
Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung
abzuschließen. Die Information hierüber muss bis 1 Tag vor
Veranstaltungsbeginn beim Veranstalter eingegangen sein.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der
Seite Versicherung
Nennungsschluss
Der Nennungsschluss liegt 15 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag der
jeweiligen Veranstaltung. Bei verspäteter Anmeldung erhöht sich
der Teilnahmepreis um 20 EUR je Veranstaltung bzw. 15,- EUR je Veranstaltungstag.
Nenngeldrückerstattung - Stornierungsbedingungen
Veranstaltungsbeginn ist die Öffnung der Anmeldung am Vortag des
ersten Fahren auf der Strecke
| Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
Geld wird abzüglich der Stornierungsgeühr
von 25 Euro zurück erstattet |
| Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
Geld wird abzüglich der Stornierungsgeühr
von 50 Euro zurück erstattet |
| Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
Nenngebühr wird zu 50% in Form eines
Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet |
Veranstaltungsrücktrittversicherung - 10 € pro Veranstaltungstag
| Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
kostenlos, Geld wird in voller Höhe
zurückerstattet |
| Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
Geld wird abzüglich der Stornierungsgeühr
von 25 Euro zurück erstattet |
| Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
Nenngebühr wird zu 100% in Form eines
Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet |
| Stornierung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn |
Nenngebühr wird zu 75% in Form eines
Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet |
| Stornierung bis zum Veranstaltungsbeginn |
Nenngebühr wird zu 50% in Form eines
Gutscheines (1 Jahr Gültigkeit) erstattet |
Stornierungen werden nur als Email auf
Info@bike-promotion.de,
als Fax auf die Nummer +49 (0)365 2900094, oder telefonisch beim Veranstaltungstelefon
(siehe jeweilige Nennbestätigung) akzeptiert !
Allgemeine Bedingungen und Vorschriften
Bei unserer Veranstaltung sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen!
Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der
Teilnehmer-/innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung
überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung
verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
Im Falle einer Absage oder Abbruches einer Veranstaltung aus Gründen,
die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verfällt das Nenngeld.
Achtung! Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose
Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training
ausgeschlossen.
Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke
oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird
er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch
für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen
etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden
und -wände.
Transponder
Alle Teilnehmer werden mit Transpondern ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der �berpr�fung der ordnungsgem��en Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Die Rundenzeiten werden bei Fahrer- und Perfektionstrainings nur auf ausdr�cklichen Wunsch des einzelnen Teilnehmers ver�ffentlicht. Bei Pokal- und
Meisterschaftsveranstaltungen mit Rennbetrieb werden die Zeiten aller Teilnehmer ver�ffentlicht. Eine Nichtver�ffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung
explizit zu fordern.
Die �bergabe der Transponder erfolgt gegen die Einbehaltung einer Kaution. Sollte der Transponder w�hrend der Nutzung besch�digt werden oder verloren gehen, werden dem
Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell 370 EUR brutto).
Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, k�nnen 5 EUR pro Tag bis zum Tag der R�ckgabe von Bike Promotion in Rechnung gestellt werden.
Technische Bestimmungen
- Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert
sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig
bzw. müssen entsprechend entfernt werden.
- Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen
sie sorgfältig abgeklebt werden.
- Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils
für die Rennstrecke geltenden Wert nicht überschreiten (z.
B. 95 dB Most, 88 db Sachsenring, 98 dB Lausitzring, 87 dB Hockenheim,
92 dB Assen). Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen
Werte bedingt keine Nenngeldrückerstattung. Abbrüche von Veranstaltungen
bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich,
wenn durch zahlreiche Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen
verstoßen wird.
- Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad
muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen
Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen.
Ein Motorrad ohne funktionstüchtiger Bremsanlage oder mit abgebautem
Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen.
Wer stürzt, muß sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.
Bekleidung
Alle Teilnehmer des Rennens und des freien Fahrtrainings sind verpflichtet,
zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in
die Kombi eingearbeitet ist. Es werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger
Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi,
Lederstiefel, Lederhandschuhe).
Startnummern
Jeder Teilnehmer muß sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen.
Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn, in der
Regel jedoch mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Startnummerwünsche
werden berücksichtigt (auf Nennung eintragen!). Die Startnummern
müssen an der Front sowie der linken und rechten Seite des Fahrzeuges
gut sichtbar angebracht werden.
Die Höhe der Startnummern muß mindestens 12 cm betragen. Sie
müssen deutlich lesbar am Fahrzeug angebracht werden, anderenfalls
kann das Befahren der Strecke verweigert werden.
Rechte
Bike Promotion hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte
Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden.
Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der
Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von EUR 500 Standmiete
je Veranstaltungstag.
Durchführung, Ablauf
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung
und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt
die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung
teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung erfolgt ebenfalls
eine Disqualifikation. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung
und eventuell vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt.
Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt
und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.
Meisterschaftsveranstaltung
Bei den Meisterschaftsveranstaltungen besteht Transponderpflicht!
Die Transponder sind kostenfrei. Es muss eine Caution (ausschließlich Personalausweis
oder Pass) abgegeben werden.
Die Hinterlegung des Personalausweis oder Passes wird gleichzeitig von der Strecke
für das Medicalcenter verlangt!
Bei den Perfektionstrainings besteht auch Transponderpflicht (für die Gruppeneinteilung).
Wer Rennen fährt, zahlt Gebühren laut Preisliste. Die Transpondermiete
ist dann im Rennpreis inbegriffen. Wer Zeitenausdrucke haben möchte und
keine Rennen fährt, zahlt 10€ pro Tag Transpondermiete.
Sicherheitsauflagen
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für
alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört
auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer
Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot!
Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam
befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden.
Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schrittempo für alle Fahrzeuge!
Bei Mißachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von
der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxen/-gasse durch Kinder
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt
von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt.
Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten. Es gilt
die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.
Anweisung
Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung
und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße
gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch
rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Mißachtung der Flaggenzeichen
führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluß von der Veranstaltung. |