DMV Rundstrecken Championship 2015

Geschrieben am 10.11.2014

Die Saison 2015 in der DMV Rundstrecken Championship (DRC) ist fixiert. Auf der Sitzung des DMSB- Präsidiums am 06.11.2014 wurde die Fortsetzung der Zusammenarbeit von DMSB, DMV und Bike Promotion beschlossen. Schon im Vorfeld hatten DMV und Bike Promotion den Willen zur weiteren Kooperation für die 2. Liga des Straßenrennsports bekundet. Die DRC soll im kommenden Jahr bei ca. 6 Terminen in Deutschland und Tschechien organisiert werden. Vier der sechs Termine werden voraussichtlich gemeinsam mit dem Deutschen Langstrecken Cup durchgeführt, was beiden Serien Auftrieb verschaffen soll. Geplant sind folgende Strecken: Oschersleben, Schleiz, Most/CZ, Hockeneheim, Sachsenring und eventuell Brno.

Ziel bleibt es, eine kostengünstige Plattform für den Aufstieg junger Talente z.Bsp. in die Superbike IDM und allgemein für spannenden lizensierten Motorsport zu bieten. Mit der DRC offerieren DMV und Bike Promotion den Teilnehmern der Nachwuchs-Cups und aus lizenzfreien Veranstaltungen die Möglichkeit, unter annähernd gleichen Bedingungen wie in höherklassigen Meisterschaften das Rennenfahren zu erlernen und zu trainieren. Dabei geht es in der DRC noch relativ kollegial, aber durchaus ambitioniert zur Sache. 

Eingeteilt wird wie in den vergangenen Jahren in technisch offene und stark reglementierte Klassen. Für die 1000er Motorräder gibt es die SBS Moto1 und die Superstock 1000, bei den 600ern sind es die Moto 2 und die Superstock 600. Auch die Nachwuchsklasse Moto Lightweight (bis 650 ccm Zweizylinder u.ä.) wird sich in eine offene und eine Stock-Wertung teilen.

Pro Rennwochenende sind 1 freies Training, 2 Zeittrainings, 1 warm up sowie 2 Rennen angesetzt. Ausnahme ist der Sachsenring, da dort nur ein Tag zur Durchführung zur Verfügung steht. Die Moto Lightweight fährt ein verkürztes Programm.

Die Einschreibung ist unter diesem Link bereits geöffnet. Alle Einschreibungen können bis 2 Wochen nach dem Erscheinungsdatum eines vorläufigen Kalenders kostenfrei wieder zurückgezogen werden. Erst danach gelten sie als verbindlich.